Wenn die Tage kürzer und die Nächte kälter werden, ist eine zuverlässig funktionierende Heizung besonders wichtig. Zum Beginn der Heizperiode informiert der Mieterverein Mannheim darüber, welche Temperaturen in der Wohnung möglich sein müssen und was bei Heizungsproblemen zu tun ist.

Seit dem 1. Oktober läuft die Heizperiode. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes muss die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass Wohnungen zwischen 6 und 24 Uhr auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius beheizt werden können. Nachts darf die Temperatur auf ungefähr 18 Grad absinken.

Heizung ausgefallen? Den Mangel frühzeitig melden

Bleiben Heizkörper kalt oder werden die erforderlichen Raumtemperaturen nicht erreicht, sollten Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter schnellstmöglich informieren. Diese müssen dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird. Dokumentieren Sie die Temperaturen – möglichst mit Datum, Uhrzeit und Angabe des jeweiligen Raums.

Eine ausgefallene oder unzureichend funktionierende Heizung kann eine Mietminderung rechtfertigen. Ob und in welcher Höhe sie infrage kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. Lassen Sie sich deshalb vor einer Kürzung beraten.

Wie viel müssen Mietende selbst heizen?

Eine allgemeine Verpflichtung, die Wohnung auf 20 oder 22 Grad zu erwärmen, besteht nicht. Auch bei Abwesenheit müssen jedoch Schäden durch zu starkes Auskühlen vermieden werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in seiner Meldung „Heizperiode gestartet“ hin.

Heizen und Lüften gehören zusammen

Wer Heizkosten sparen möchte, sollte zugleich auf einen ausreichenden Luftaustausch achten. Im Alltag entsteht Feuchtigkeit beispielsweise beim Duschen, Kochen und Wäschetrocknen. Diese muss nach draußen gelangen, damit sie sich nicht an kühlen Oberflächen niederschlägt und Schimmel begünstigt.

Öffnen Sie die Fenster zum Lüften für kurze Zeit vollständig, anstatt sie dauerhaft gekippt zu lassen. Wie lange gelüftet werden sollte, hängt unter anderem von Außentemperatur und Wind ab. Bei kaltem Wetter reichen häufig wenige Minuten. Besonders nach dem Duschen oder Kochen sollte feuchte Luft zeitnah abgeführt werden.

Halten Sie außerdem die Türen zwischen unterschiedlich warmen Räumen geschlossen. Ein kühles Schlafzimmer sollte nicht über die warme Luft aus dem Wohnzimmer mitgeheizt werden: Dabei gelangt auch Feuchtigkeit in den kälteren Raum. Weitere praktische Hinweise bietet der Deutsche Mieterbund unter „Richtig heizen, richtig lüften“.

Der Mieterverein Mannheim unterstützt Sie

Ihre Wohnung bleibt trotz aufgedrehter Heizung kalt oder eine gemeldete Störung wird nicht behoben? Wenden Sie sich als Mitglied an den Mieterverein Mannheim. Wir beraten Sie zu Ihren mietrechtlichen Möglichkeiten und zum weiteren Vorgehen.