Gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter in Mannheim: Die Landesregierung will die Stadt ab 2027 wieder in die Gebietskulisse der Mietpreisbremse aufnehmen. Damit wären überhöhte Angebotsmieten bei vielen Neuvermietungen erneut begrenzt. Die notwendige Änderung der Landesverordnung steht allerdings noch aus.

Mannheim soll ab 2027 wieder unter die Mietpreisbremse fallen. Nach einem Bericht des Mannheimer Morgen wollen Grüne und CDU die baden-württembergische Gebietskulisse entsprechend anpassen. Sie legt fest, in welchen Städten und Gemeinden ein angespannter Wohnungsmarkt besteht und die Mietpreisbremse gilt.

Nach den bisherigen Plänen soll die Regelung von 2027 bis Ende 2029 in 133 Kommunen greifen; derzeit sind es 130. Neben Mannheim sollen auch Konstanz und Kehl wieder aufgenommen werden. Zunächst muss der Ministerrat die dafür notwendige Änderung beschließen. Für die seit Anfang 2026 geltende Gebietskulisse hatte das Land ein neues Gutachten auf Grundlage des Zensus 2022 herangezogen. Mannheim und andere Hochschulstädte erfüllten danach nicht genügend der insgesamt fünf Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt und fielen aus der Regelung.

Die geplante Korrektur setzt bei der Bewertung der Wohnungsversorgung für neu zuziehende Menschen an. In Hochschulstädten soll künftig grundsätzlich eine Anspannungstendenz berücksichtigt werden. Hintergrund: Studierende in Wohngemeinschaften wurden in der bisherigen Datengrundlage als ein Haushalt gezählt. Nach Einschätzung des Landes wurde der tatsächliche Wohnungsbedarf dadurch nicht ausreichend abgebildet. Löst sich eine WG auf, suchen häufig mehrere Menschen gleichzeitig eine neue Wohnung – und erhöhen damit die Nachfrage.

Greift die Mietpreisbremse, darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Maßgeblich ist in Mannheim insbesondere der qualifizierte Mietspiegel. Die Regelung gilt jedoch nicht ausnahmslos. Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Auch eine zulässige höhere Vormiete kann eine Rolle spielen. Die Mietpreisbremse senkt zudem nicht automatisch die Miete in bereits laufenden Verträgen.

Wir erwarten, dass mit der gleichen Regelung für Mannheim dann auch wieder die abgesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gelten wird (15% statt 20 % maximal in 3 Jahren).

Unser Rat: Zulässigkeit Miethöhe als Mitglied prüfen lassen

Für Wohnungssuchende ist die angekündigte Rückkehr der Mietpreisbremse ein wichtiges Signal. Entscheidend wird sein, wann die neue Landesverordnung beschlossen wird und in Kraft tritt. Bis dahin gilt Mannheim weiterhin nicht als Gebiet der Mietpreisbremse. Wer einen neuen Mietvertrag abschließt, sollte die verlangte Nettokaltmiete mit dem Mannheimer Mietspiegel vergleichen und Wohnungsanzeige, Mietangebot und Vertrag sorgfältig aufbewahren. Bestehen Zweifel an der zulässigen Miethöhe, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung durch den Mieterverein.