Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den Wohnungskonzern Vonovia wegen der unzulässigen Blockade von Balkonkraftwerken. Deutschlands größter Wohnungskonzern schließt Mieterinnen und Mieter ohne Außensteckdose von vornherein von der Installation eines Balkonkraftwerks aus. Bohrlöcher und Kabelverlegungen nach innen werden pauschal nicht gestattet. Aber auch wer als Mieterin oder Mieter schon über eine Außensteckdose verfügt, muss vor der Anbringung des Balkonkraftwerks eine umfassende Vereinbarung mit unverhältnismäßig hohen Anforderungen unterzeichnen und einer Vorort-Überprüfung durch Vonovia zustimmen – inklusive Kostenübernahme bei festgestellten Mängeln, sodass die fragwürdige Kontrolle für Mieterinnen und Mieter zum Kostenrisiko wird.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Klage der DUH. „Gerade in einer Zeit, in der immer mehr Haushalte durch ihre Wohnkosten überlastet sind, ist das auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Balkonkraftwerke ermöglichen Mieterinnen und Mietern, selbst von günstigem Solarstrom zu profitieren und so ihre Energiekosten zu senken. Große Wohnungskonzerne sollten diesen einfachen Zugang unterstützen, statt ihn durch unnötige Auflagen zu erschweren“, erklärte DMB-Bundesdirektor Florian Becker.
Anlässlich der aktuellen Klage berichtete der WDR über einen Fall in Dortmund. Eine Mieterin der LEG wollte eine Balkonsolaranlage installieren und sah sich mit überbordenden Forderungen ihrer Vermieterin konfrontiert. Sie suchte die Unterstützung des Mietervereins Dortmund.