Die Mietervereine sind nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung – wir sind für unsere Mitglieder tätig. Daher ist keine Anerkennung als gemeinnützig gegeben und der Jahresbeitrag kann nicht allgemein von der Steuer abgesetzt werden.

Gewerbetreibende und Vereine können den Beitrag gegebenenfalls als Betriebsausgabe steuermindernd absetzen.