Satzung des Mieterverein Mannheim e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

1.    Der Verein führt den Namen Mieterverein Mannheim e.V.

2.    Er hat seinen Sitz in Mannheim.

 

§ 2 Zweck des Vereins

1.    Der Verein bezweckt:

-      die Verwirklichung einer sozialen Wohnungs- und Mietenpolitik in Gemeinden, Land und Bund, die Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft sowie die Verbesserung der Wohnverhält­nisse,

-      die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter und Pächter in allen Berei­chen des Miet- und Wohnungswesens, u. a. bei der Förderung aus öffentlichen und privaten Kassen, der Bauplanung und -ausführung, Stadtplanung, Sanie­rung, Landschafts- und Regionalplanung, bei der Sicherung gesunder und öko­logischer Wohnbedingungen,

-      den Zusammenschluss aller Mieter in Mannheim und Umgebung,

-      die Vertretung der Interessen der Mitglieder, soweit sie sich auf Wohn- und Mietan­gelegenheiten und damit zusammenhängende Rechtsverhältnisse, auf die Wohnungssuche, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel und die Besei­tigung von Missständen ihrer Wohnverhältnisse erstrecken,

-      die soziale Wohnraumförderung.

2.    Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sowie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sind ausgeschlossen. Der Verein verfolgt aus­schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Zur Erreichung seiner Ziele setzt der Verein insbesondere folgende Mittel ein:

1.    Aufklärungsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und Veröffentlichungen,

2.    Vertretung der Interessen der Mieter gegenüber den Vermietern, Kommunen, örtlichen Verwaltungsbehörden, Verbänden und Unternehmen,

3.    Schlichtung bei Mietstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern (wie auch zwi­schen mehreren Mietparteien),

4.    Erteilung von Rat und Auskunft an Mitglieder sowie ihre Vertre­tung im Rahmen des Vereinszwecks. Die Beratung und Vertretung kann der Verein durch eine dritte, dazu berechtigte Person oder Institution ausüben lassen

5.    Mitglied des Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg.

(Demnächst erhalten Sie hier die komplette Homepage als Download)

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Satzung des Mieterverein Mannheim e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen Mieterverein Mannheim e.V.

2. Er hat seinen Sitz in Mannheim.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein bezweckt:

- die Verwirklichung einer sozialen Wohnungs- und Mietenpolitik in Gemeinden, Land und Bund, die Förderung einer sozialen Wohnungswirtschaft sowie die Verbesserung der Wohnverhält­nisse,

- die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter und Pächter in allen Berei­chen des Miet- und Wohnungswesens, u. a. bei der Förderung aus öffentlichen und privaten Kassen, der Bauplanung und -ausführung, Stadtplanung, Sanie­rung, Landschafts- und Regionalplanung, bei der Sicherung gesunder und öko­logischer Wohnbedingungen,

- den Zusammenschluss aller Mieter in Mannheim und Umgebung,

- die Vertretung der Interessen der Mitglieder, soweit sie sich auf Wohn- und Mietan­gelegenheiten und damit zusammenhängende Rechtsverhältnisse, auf die Wohnungssuche, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel und die Besei­tigung von Missständen ihrer Wohnverhältnisse erstrecken,

- die soziale Wohnraumförderung.

2. Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sowie ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sind ausgeschlossen. Der Verein verfolgt aus­schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Zur Erreichung seiner Ziele setzt der Verein insbesondere folgende Mittel ein:

1. Aufklärungsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und Veröffentlichungen,

2. Vertretung der Interessen der Mieter gegenüber den Vermietern, Kommunen, örtlichen Verwaltungsbehörden, Verbänden und Unternehmen,

3. Schlichtung bei Mietstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern (wie auch zwi­schen mehreren Mietparteien),

4. Erteilung von Rat und Auskunft an Mitglieder sowie ihre Vertre­tung im Rahmen des Vereinszwecks. Die Beratung und Vertretung kann der Verein durch eine dritte, dazu berechtigte Person oder Institution ausüben lassen

5. Mitglied des Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg.

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