Die Mitgliedschaft im Mieterverein wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt zwei Jahre. Bei Kündigung zum Ablauf von zwei Mitgliedschaftsjahren ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Nach dem Ende des zweiten Mitgliedschaftsjahres ist die Kündigung jährlich zum Ablauf des Mitgliedsjahres möglich.
Auch hier gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Unterschreitung der Kündigunsfrist beenden wir die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Bestätigung z. B. per Post oder E-Mail, mit der Angabe des Beendigungszeitpunktes.
Bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie die Leistungen des Mietervereins selbstverständlich in Anspruch nehmen.