Die Beitragszahlungen sind jährlich zum entsprechenden Eintrittsmonat zu entrichten.
Beim Eintritt in den Mieterverein wird der Beitrag für das erste Mitgliedschaftsjahr zuzüglich der Aufnahmegebühr sofort fällig.
Der Beitrag für das zweite Mitgliedschaftsjahr wird im Folgejahr zum 1. Tag des Beitrittsmonats fällig.
Als Beispiel: Eintritt am 14. September 2024 – Fälligkeit des ersten Beitrages am 14.09.2024. Folgebeitrag für zweites Mitgliedschaftsjahr: 01.09.2025