(dmb) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Damit sind die tiefgreifenden Einschnitte in das Belegeinsichtsrecht von Mieter:innen trotz deutlicher Kritik des Deutschen Mieterbundes beschlossene Sache. Das von der Bundesregierung eingebrachte und heute im Bundestag debattierte „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ (Drs. 20/11306) enthält zwei für das Wohnraummietrecht relevante Änderungen.

Härtefallwiderspruch in Textform zulässig.

So sollen Mietende einer Kündigung zukünftig in Textform widersprechen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen eines Härtefalls verlangen können. Bisher war Schriftlichkeit, sprich eine handschriftliche Unterschrift, erforderlich. Dies soll künftig nicht mehr erforderlich sein, so dass der Härtefallwiderspruch gegen die Kündigung von Mietenden auch per Email oder Telefax erklärt werden kann. Dies dürfte den Widerspruch für Mietende erleichtern und ist daher zu begrüßen. Ferner wird in Zukunft eine Bereitstellung von Betriebskostenbelegen in elektronischer Form ausreichen, wenn sich der Vermieter hierfür entscheidet.

Schriftformzwang für langfristige Gewerbemietverträge entfällt

Weitreichende Konsequenzen ergeben sich für Mietverträge außerhalb des Wohnraummietrechts, also insbesondere gewerbliche Mietverträge: Bisher hatte einem Verstoß gegen die Schriftform die ordentliche Kündbarkeit zur Folge, auch wenn eine langfristige Vertragslaufzeit vereinbart war. Ab dem 1. Januar 2025 muss keine Schriftform eingehalten sein, es genügt die Textform – daher können solche Verträge auch per E-Mail, Telefax etc. abgeschlossen werden. Die Flexibilisierung gilt auch für Vertragsänderungen.

Das neue Recht greift zum 1. Januar 2025, also für Verträge die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden oder geändert werden. Für bestehende Verträge gibt es eine Übergangsvorschrift wonach spätestens ab dem 2. Januar 2026 einheitlich das neue Recht anzuwenden ist. Schriftformverstöße sind mithin ab diesem Zeitpunkt „geheilt“.

Übergangsrecht